Geschützte Ideologien?
Im Rahmen des IPS hatten wir vor kurzem eine Veranstaltung, wo wir uns mit (negativer) Diskriminierung befasst haben, was an den Beispielen von Homosexuellen, Juden und Frauen konkretisiert wurde. Gemeint war damit nicht Art. 3 Abs. 3 GG, der ja für den Staat gilt, sondern der sonstige, allgemeine Lebensbereich, kurzum das, was eine Öffentlichkeit ausmacht.
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Aus gegebenem Anlass: Warum es wichtig ist, die Staatsangehörigkeit und die Volkszugehörigkeit nicht miteinander zu verwechseln.
In der





